0351/79593513 kontakt@daturex.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen und IT-Dienstleistungen sowie Produkte der DATUREX GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  • Für die von der DATUREX GmbH (im Folgenden „DATUREX“ genannt) angebotenen Beratungsleistungen und IT-Dienstleistungen sowie Produkte und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die DATUREX ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  • DATUREX richtet ihre Angebote nur an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige bzw. Freiberufler (nachfolgend „Kunden“ genannt).
  • Diese AGB werden durch die jeweils gültigen Beschreibungen der DATUREX ergänzt, die jederzeit durch den Kunden auf den Webangeboten / Webseiten der DATUREX abrufbar sind und heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden können.
  • Finden Individualabreden (nur in Textform wirksam) zwischen dem Kunden und DATUREX statt, sind diese gegenüber diesen AGB vorrangig und ergänzen diese. Angebot, Auftragsunterlagen und Rechnung gelten als Individualabrede.

§ 2 Vertragsschluss

  • Angebote der DATUREX sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch ausdrückliche Erklärung in Schrift- oder Textform zustande. Im Zweifel ist das Angebot der DATUREX mit den kalkulierten Preisen und Leistungen für vier Wochen bindend.
  • Der Kunde erteilt auf Grundlage des unverbindlichen Angebots der DATUREX einen für ihn verbindlichen Auftrag über die von der DATUREX angebotene Leistung. Damit versichert er, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbstständiger bzw. Freiberufler zu sein.
  • Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen einer Bestätigung in Schriftform durch die DATUREX. Auftragsbestätigungen werden grundsätzlich nicht ausgeschrieben. Wird ein Auftrag jedoch telefonisch, online oder mündlich erteilt, bedarf es eines Bestätigungsschreibens in Textform durch DATUREX.
  • Der Vertrag kommt konkludent mit Leistungserbringung durch DATUREX bzw. mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung in Textform zustande.
  • Die DATUREX behält sich vor, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, für den Fall, dass sich herausstellt, dass ein Verstoß gegen veränderte gesetzliche Bestimmungen durch Inhalt oder Form der geschuldeten Leistung vorliegt.
  • Zudem behält sich die DATUREX vor, bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden vom Vertrag zurück zu treten.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungszeit und -ort

  • Vertragsgegenstand sind die Beratungsleistungen und IT-Dienstleistungen sowie Produkte der DATUREX, wie sie in den Auftragsunterlagen konkretisiert werden. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  • Der Kunde gibt die Aufgabenstellung vor, auf Grundlage derer die Auftragserfüllung gemeinsam geplant wird.
  • Die DATUREX entscheidet allein, welche eigenen und freien Mitarbeiter oder Mitarbeiter anderer Unternehmen im Rahmen der Auftragsverarbeitung in welchem Umfang an dem Auftrag beteiligt werden und wann bzw. ob sie ggf. ausgetauscht werden. Die beteiligten Mitarbeiter sind allein den Weisungen der DATUREX unterworfen. Vorschläge und Aufgabenstellungen kann der Kunde demnach nur der DATUREX selbst unterbreiten.
  • Im Zweifel sind angegebene Termine geschätzte Zeiten. Vereinbarte Fristen verlängern sich bei Verzögerungen, die in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen (Insbesondere Informationen und Mitwirkungshandlungen) oder Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere unverschuldete Umstände um einen angemessenen Zeitraum.
  • Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum. Die Preise richten sich nach der Preisliste der DATUREX zum Zeitpunkt der Änderung des Vertrages. Im Zweifel werden die Arbeiten bis zum Zustandekommen des abgeänderten Vertrages wie vorher vereinbart weitergeführt. Verzögerungen gehen zulasten des Kunden.
  • Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen der Schriftform.
  • Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation des Kaufgegenstandes seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Beschreibungen, Darstellungen usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die DATUREX.
  • Leistungsort von Dienstleistungen ist der Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist. Im Übrigen ist für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag der Sitz der DATUREX der Leistungsort.

§ 4 Vertragsbindung und -beendigung

  • Alle Verträge zwischen DATUREX und dem jeweiligen Kunden (Unternehmen) haben eine Standardvertragslaufzeit von zwei Jahren (24 Monate), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Innerhalb dieser Standardvertragslaufzeit ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Nach Ablauf der Standardvertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis immer wieder um ein Jahr (12 Monate). Jede Vertragspartei kann die ordentliche Kündigung zum Ende dieses Zeitraums mit einer Frist von 4 Monaten erklären.
  • Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (zB bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.
  • Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

§ 5 Abnahmen

  • Der Kunde hat innerhalb von 10 Werktagen das Ergebnis zu prüfen und eventuelle Mängel mitzuteilen oder die Abnahme zu erklären. Besteht der Auftrag aus mehreren unabhängig nutzbaren Einzelwerken, ist jedes Einzelwerk separat und zeitnah abzunehmen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder Mängel rügt noch die Abnahme erklärt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  • Mängelrügen zu Lasten von Marktprodukten werden, soweit eine Behebung für die Leistungserbringung der DATUREX erforderlich ist, von der DATUREX an den Lieferanten zur Behebung gemeldet. Wird zur Realisierung eines Auftrages auf Marktprodukte als Basis oder Werkzeug zurückgegriffen, stellen Funktionseinschränkungen und Fehler durch diese Produkte keinen Grund für eine Abnahmeverweigerung dar.
  • Konzepte und Pflichtenhefte des Kunden bedürfen der schriftlichen Abnahme durch die DATUREX. Konzepte und Pflichtenhefte der DATUREX müssen vor einer Realisierung durch den Kunden abgenommen werden. Ein schriftlicher Auftrag aus dem Inhalt dieser Ausarbeitungen stellt eine mängel- und fehlerfreie Abnahme dar.

§ 6 (Mitwirkungs-) Pflichten des Kunden

  • Die Qualität der Leistung hängt maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, die DATUREX bei der Leistungserbringung bestmöglich und rechtszeitig zu unterstützen.
  • Zu den Pflichten des Kunden zählen insbesondere (aber nicht abschließend): Vollständige und wahrheitsgemäße Angabe aller abgefragten Vertragsdaten und Mitteilung aller Änderungen wesentlicher Umstände, selbstständige Klärung von berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- und namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags, Sicherung und Vertraulichkeit überlassener Zugangsdaten sowie Zurverfügungstellung benötigter Hard- und Software sowie Arbeitsplätzen und -mitteln.
  • Erforderliche Entscheidungen sind mit dem von DATUREX benannten Ansprechpartner zu besprechen.
  • Der Kunde darf die von der DATUREX zur Verfügung gestellten Dienste und Systeme nur in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, etwaigen behördlichen Anordnungen und den mit der DATUREX getroffenen vertraglichen Vereinbarungen nutzen.
  • Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer Inanspruchnahme der DATUREX durch Dritte bei Verletzung der (Mitwirkungs-) Pflichten des Kunden für die DATUREX wird hingewiesen (§ 8).

§ 7 Rechteeinräumung

  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die DATUREX die im Rahmen der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.
  • Der Auftraggeber räumt DATUREX im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein.
  • Die DATUREX ist ausschließliche Eigentümerin und Inhaberin der Dienstleistung, der Software, aller Grafiken, Logos, Marken und Namen, die von der DATUREX im Zusammenhang mit den Produkten verwendet werden. Außerdem wird die DATUREX mit der Leistungserbringung Inhaberin aller immaterielle Vermögensrechte an den Ergebnissen. Dies bleibt auch unverändert, wenn der Kunde Vorschläge zur Verbesserung macht. Sollte der Kunde Urheberrechte an dem Ergebnis haben, überträgt er diese umfänglich auf die DATUREX. Die DATUREX ist berechtigt, entsprechende Schutzrechte anzumelden.

§ 8 Nutzungsrechte des Kunden

  • Dem Kunden steht nach vollständiger Bezahlung an den Leistungsergebnissen das einfache, zeitlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit begrenzte, inhaltlich für eigene Zwecke im projektierten Umfang beschränkte Nutzungsrecht zu, sofern nichts Abweichendes hiervon vereinbart ist.
  • Die DATUREX vergibt dem Kunden eine Nutzungslizenz. Diese gibt dem Kunden ein nicht ausschließliches, auf die Dauer der Geschäftsbeziehungen zeitlich sowie inhaltlich beschränktes, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, die angebotenen Produkte unter den im Angebot oder Vertrag beschriebenen Bedingungen und Verwendungszwecken zu nutzen.
  • Eine anderweitige und / oder weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.

§ 8 Haftung des Kunden

Der Kunde stellt die DATUREX und die Erfüllungsgehilfen der DATUREX von allen Ansprüchen Dritter frei (Freistellungsvereinbarung), die diese aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten des Kunden gegenüber der DATUREX oder Erfüllungsgehilfen der DATUREX geltend machen. Mit umfasst hiervon ist der Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.

§ 9 Gewährleistung und Haftung von DATUREX

  • Die Software hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung während der Vertragslaufzeit. Es besteht keine Garantie für die ununterbrochenen Verfügbarkeit und Qualität. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. DATUREX versichert, die übernommenen Arbeiten mit größter Sorgfalt und nach besten Kräften auszuführen. Die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen ist der DATUREX unverzüglich mitzuteilen, welche dann innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.
  • DATUREX hat auf den Transport von Daten über das Internet hat keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass verschickte Nachrichten den Empfänger richtig erreichen.
  • Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet.
  • Bei Mängeln kann die DATUREX zunächst nacherfüllen. Dies kann auch durch Fernwartung geschehen. Der Kunde hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der DATUREX nach entsprechender vorheriger Ankündigung elektronischen Zugang zur Software zu gewähren.
  • Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Mangel auf fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Missachtung von Hinweisen der DATUREX oder äußerer Einflüsse, die außerhalb der Verantwortung der DATUREX liegen, beruht und nach Übergabe an den Kunden aufgetreten ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde eine Überprüfung möglicher Mängel verweigert oder nicht abgesprochene Änderungen vornimmt.
  • Unvorhergesehene Ereignisse, die nicht von der DATUREX zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung sowie der Haftung.
  • Die DATUREX haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für übrige Schäden, die nicht von den vorstehenden Ziffern erfasst werden, ist die Haftung von DATUREX, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit DATUREX nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die DATUREX in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.
  • Für Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden, die der Auftraggeber zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch die Bestandteile von DATUREX veröffentlicht oder verbreitet, übernimmt DATUREX keine Haftung.
  • Soweit die Haftung der DATUREX beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
  • Die Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

§ 10 Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

  • Die vereinbarte Vergütung ist nach Ablieferung des Produktes oder der Leistung und Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. In zumutbarem Umfang können Teilleistungen in Rechnung gestellt werden. Abrechnungen erfolgen dann grundsätzlich monatlich. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann die DATUREX Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen. Für ergangene Mahnungen behält sich die DATUREX vor, Mahnkosten zu berechnen. Skonto wird nicht gewährt.
  • Mangels anderer Vereinbarung gilt die jeweilige Preis- und Konditionenliste der DATUREX. Änderungen sind vorbehalten. Alle Preise sind, außer im Falle einer Umsatzsteuerbefreiung, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu verstehen. Kostensteigerungen für Lizenzen und Wartungsleistungen gibt die DATUREX unverändert an den Kunden weiter.
  • Bei Abrechnungen nach Aufwand erfolgt diese unter Vorlage der bei DATUREX üblichen Tätigkeitsnachweise der Mitarbeiter.
  • Die DATUREX behält sich auch während der Laufzeit des Vertrages vor, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden die weitere Leistungserbringung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  • Der Besteller kann nur mit von der DATUREX anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 11 Änderung des Vertrages oder der AGB

  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.
  • Änderungen der AGB darf die DATUREX auch nach Vertragsschluss vornehmen, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche unvorhersehbaren Entwicklungen erforderlich ist, die das Vertragsverhältnis nicht unwesentlich beeinträchtigt hätten. Gleiches gilt bei rechtlichen Lücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, soweit deren Schließung erforderlich ist.
  • Änderungen der AGB teilt die DATUREX dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mit. Der Kunde hat das Recht, der mitgeteilten Änderung zu widersprechen. Findet innerhalb einer angemessenen Frist kein Widerspruch statt, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Im Rahmen der Mitteilung der Änderung wird der Kunde hierauf hingewiesen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, bleiben die ursprünglichen AGB Vertragsbestandteil. Der DATUREX steht dann ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch in Textform zu.

§ 12 Änderung der Beratungsleistungen und IT-Dienstleistungen sowie Produkte und des Preises

  • Die DATUREX ist insbesondere berechtigt, Preise in dem Maß zu erhöhen, in dem Preissteigerungen vorleistender Dritter erfolgen. Gleiches gilt bei Erhöhung der Umsatzsteuer oder zwingender gesetzlicher Abgaben.
  • Ebenso behält sich die DATUREX vor, Beratungsleistungen und IT-Dienstleistungen sowie Produkte zu ändern.
  • Die Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen in Textform, werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Im Rahmen der Mitteilung der Änderung wird der Kunde hierauf hingewiesen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, hat die DATUREX das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen durch eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat zu beenden.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

  • Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (zB Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
  • Der Kunde macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
  • Die DATUREX verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die DATUREX darf den Kunden nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen.
  • Im Falle der Erforderlichkeit besteht Einigkeit darüber, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung entsprechend Art. 28 DSGVO bzw. einen Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit entsprechend Art. 26 DSGVO zu schließen

§ 14 Sonstiges

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der DATUREX.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

§ 15 Anschrift

DATUREX GmbH

Hermann-Reichelt-Straße 3A

01109 Dresden

Tel.: +49 35179593513

mit Sitz in Dresden

Amtsgericht Dresden HRB 36495

USt.-ID-Nr: DE325253451

de_DEDeutsch